Ihre
Rechtsanwältinnen
 

Nadine Arndt

  • Schwerpunkte: Migrationsrecht und Sozialrecht
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  • Tel.: 030 / 691 20 92
  • Fax: 030 / 691 11 26

Rechtsanwältin – Sozialpädagogin

Ich bin Anwältin für Migrationsrecht und Sozialrecht. In meiner täglichen Arbeit konzentriere ich mich überwiegend auf die Vertretung in Asylverfahren und im Aufenthaltsrecht. Dies tue ich aus Überzeugung:

Ich bin der Meinung, dass zu einer hochmobilen Gesellschaft wie der heutigen ein Recht auf Migration gehört. Wo einerseits Mobilität, Flexibilität und die ständige Bereitschaft sich zu verändern von den Menschen verlangt und positiv bewertet wird, kann nicht die Bereitschaft, dorthin zu gehen, wo man bessere Lebenschancen vermutet, sobald dabei Staatsgrenzen überschritten werden, kriminalisiert werden. Nur weil die im Kern gleiche Mobilität und Flexibilität dann Migration ist.

Ich verstehe Migration als ein Menschenrecht für das es einzutreten gilt.

Das gilt erst Recht, wenn Verfolgung, Vertreibung oder schlicht Perspektivlosigkeit die Ursachen für das Verlassen des Herkunftsortes sind. Dazu gehört für mich ein Recht auf weltweite Niederlassungsfreiheit und eine Lockerung des Grenzregimes. Es geht mir darum, die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Zuwanderern zu beenden. Zudem müssen Rechte von Migranten, z.B. auf Schulbildung, medizinische Versorgung oder Sozialhilfe gestärkt und durchgesetzt werden. Migration wäre dann tatsächlich etwas grundsätzlich Normales. Dies entspräche dem Umstand, dass Migration wirtschaftlich und gesellschaftlich nötig ist. Mit Blick auf die Menschenrechte muss Migration entkriminalisiert werden, um die Illegalisierung von Menschen zu beenden.

Dafür setze ich mich ein.

Praktisch vertrete ich Sie im Asylverfahren von der Antragstellung bis zum Klageverfahren. Dies umfasst den Kontakt mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der zuständigen Ausländerbehörde sowie die Durchsetzung Ihrer migrationsrechtlichen sowie sozialrechtlichen Ansprüche. Auf Wunsch begleite ich Sie auch zu Ihrer Anhörung bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Selbstverständlich vertrete ich Sie auch im Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Gleiches gilt hinsichtlich der Durchsetzung von aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise der Erlangung eines Aufenthaltstitels, dessen Verlängerung oder Umwandlung in einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder bei Problemen wegen des drohenden Entzuges oder einer drohenden Nichtverlängerung eines bereits bestehenden Aufenthaltstitels.

Zudem berate und vertrete ich Sie in Fragen betreffend die Staatsangehörigkeit, beispielsweise hinsichtlich der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft.

In allen genannten Bereichen berate und vertrete ich Sie umfassend. Dabei stehen Ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse für mich im Mittelpunkt.

Seit 2012 bin ich als Rechtsanwältin in Berlin tätig. Ebenso lange bin ich Teil der Bürogemeinschaft „Anwaltsbüro am Hermannplatz“.

Im Jahr 2016/2017 habe ich den Fachanwaltslehrgang für Migrationsrecht erfolgreich absolviert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwaeltin-arndt.de.

Wie sie uns erreichen

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