Unsere Arbeit
Das Anwaltsbüro am Hermannplatz existiert in mehrfach wechselnder Besetzung bereits seit 1974 und befindet sich in der Hasenheide 12, gegenüber der "Neuen Welt" bzw. dem „Huxleys" auf der Grenze zwischen Kreuzberg und Neukölln. Durch den Zusammenschluss mehrerer - auf unterschiedlichen Gebieten spezialisierter - Anwältinnen und Anwälte ist es uns möglich, Sie umfassend zu beraten und Ihre Interessen zu vertreten.
Gern beraten wir Sie in einem ersten Gespräch zu Ihren Rechtsfrage. Wir klären Sie dabei natürlich auch über die Kosten auf, die bei einer anwaltlichen Vertretung auf Sie zukommen können. Durch unsere enge Zusammenarbeit untereinander profitieren Sie und wir vom gegenseitigen Austausch über die jeweiligen Fachgebiete hinweg. Die Vertretung erfolgt jedoch ausschließlich durch die jeweils beauftragte Rechtsanwält*in.
Unsere Rechtsgebiete
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Rechtsanwältin Winnie Eckl berät und vertritt Sie außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren insbesondere zu folgenden Themen:
* Scheidung der Ehe (einverständliche und streitige Ehescheidung sowie Härtefallscheidung)
* Ehescheidung unter Anwendung ausländischen Rechts
* Vermögen in der Ehe und Haftung für Verbindlichkeiten
* Eheliche Wohnung, gemeinsame Immobilie und Hausrat
* Ehevertrag
* Trennungsvereinbarung
* Vereinbarung über Scheidungsfolgen
* Versorgungsausgleich
* Umgang mit den gemeinsamen Kindern: Umgangsvereinbarung für den Alltag und Ferienregelung
* Abänderung bestehender Umgangsregelungen
* Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
* Grenzsperre für Kinder
* Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt einschließlich Befristung und Begrenzung)
* Unterhalt für die nichteheliche Kindesmutter und Elternunterhalt
* Vermögensauseinander- setzung und Zugewinnausgleich
* Lebenspartnerschaft (Partnerschaftsvertrag, Trennung und Aufhebung der Lebenspartnerschaft)
* Abstammung (Anfechtung und Feststellung der Vaterschaft)
* Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (Schutz vor häuslicher Gewalt)
* Kinderschutzverfahren
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Rechtsanwältin Frauke Rossmann vertritt Sie in allen Fragen des Mietrechts. Dabei ist sie ausschließlich auf Mieter:innenseite tätig und kooperiert eng mit dem Berliner Mieterverein und anderen Mieterorganisationen und Netzwerken in Berlin.
Sie berät und unterstützt Sie ganz konkret
- zu allen Fragen der Kündigung und bei Eigenbedarfsklagen
- zu allen Fragen der Befristung von Mietverträgen
- zu allen Fragen der Mietpreisbremse, also der zulässigen Miethöhe (auch bei Möblierung, Befristung und pauschalem Mietpreis
- bei Ansprüchen auf Mängelbeseitigung und Mietminderung, z.B. bei Heizungsausfall, Schimmel oder undichten Fenstern.
- zu Ihrem Recht auf Untervermietung
- zum Wechselrecht in Wohngemeinschaften
- zur Übernahme von Mietverträgen nach Tod des Mieters
- zu Entlassung aus Mietverträgen
- zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen
- bei Mieterhöhung wegen Modernisierung
- bei Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel oder wegen Indexmietmieterhöhungen
- bei Fragen zur Kautionsrückzahlung
Sie vertritt außerdem Gewerbemieter*in, z.B. bei der Vertragsgestaltung, bei Kündigungen oder Mängeln
Gerne übernimmt sie auch Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümer*in hinsichtlich wohnungseigentumsrechtlicher Fragestellungen, wie Umbau, Sanierungsmaßnahmen, Jahresabrechnung (Hausgeld), nicht jedoch zu Fragen des Mietrechts.
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Wir (Rechtsanwältin Monika Maria Sommer, Rechtsanwältin Nadine Arndt und Rechtsanwalt Udo Grönheit) beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Migrationsrechts. Dies umfasst:
• Asyl
• Aufenthalt (Studium, Ausbildung, Arbeit)
• Familiennachzug
• Visum
• Einbürgerung
• Sozialrecht
• Ausländer- und aufenthaltsbezogenes Strafrecht
• EU-Bürger*innen und Freizügigkeit
Praktisch vertreten wir Sie im Asylverfahren von der Antragstellung bis zum Klageverfahren. Dies umfasst den Kontakt mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der zuständigen Ausländerbehörde sowie die Durchsetzung Ihrer migrationsrechtlichen sowie sozialrechtlichen Ansprüche. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch zu Ihrer Anhörung bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Gleiches gilt hinsichtlich der Durchsetzung von aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise der Erlangung eines Aufenthaltstitels, dessen Verlängerung oder Umwandlung in einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder bei Problemen wegen des drohenden Entzuges oder einer drohenden Nichtverlängerung eines bereits bestehenden Aufenthaltstitels.
Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Einbürgerung, von der Beratung über die Antragstellung und -begleitung, bis zum Erhalt der Einbürgerungsurkunde.
Sprachlich können wir auf Deutsch und Englisch beraten; für andere Sprachen bitten wir, eine*n Sprachmittler*in zum Termin mitzubringen.
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Rechtsanwältin Nadine Arndt
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Rechtsanwalt Udo Grönheit schrieb:
Die Verteidigung in Strafsachen bedeutet für den Rechtsanwalt eine besondere Herausforderung. Für die Mandantin oder den Mandanten kann ein Strafverfahren existenzielle Bedeutung haben.Es geht oft um drohenden Freiheitsentzug und dessen schwerwiegende Nebenfolgen. Wenn z.B. Untersuchungshaft im Raum steht oder angeordnet wird, ist besonders schnelles und intensives Handeln gefordert.
Meine Mandant:innen können von mir, als ihrem Anwalt erwarten, dass ich mir durch Studium der Verfahrensakten ein umfassendes Bild von den Vorwürfen mache und in Gesprächen mit ihnen und anderen Verfahrensbeteiligten den Weg für ein optimales Verfahrensziel finde. Dies gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht durchzusetzen, sehe ich als meine Aufgabe.